Allgemeine
Geschäftsbedingungen
"Qualitätsdaten" Meedenstraße 27 - 26316 Varel
§ 1
Geltungsbereich
Gegenstand dieser
Bedingungen
ist der Verkauf von Anwendersoftware und sonstige Scripte durch
"Qualitätsdaten". Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren
gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die
nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder
Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit
der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers,
soweit sie diesen Bestimmungen entgegenstehen. Die Verkaufsbedingungen
des Verkäufers werden durch Absenden der Bestellung,
spätestens
mit Annahme der Lieferung Vertragsbestandteil. Beratungen und
Produktinformationsgespräche
während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen
allein
der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des
Gewährleistungsrechts,
wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und ein
ausdrücklicher
Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.
§ 2 Preise
Die Angebote des
Verkäufers
sind freibleibend. Liefervereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich
vom Verkäufer bestätigt werden.
Als vereinbart gilt
der
am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der in den
Rechnungen
offen auszuweisenden Steuern. Die auf unserer Homepage
www.hygieneplan.de
angegebenen Preise sind Gegenstand des Vertrages, soweit sie den
Allgemeinen
Verkaufsbedingungen und/oder gesonderten Vereinbarungen nicht
entgegenstehen.
Sofern nichts
Gegenteiliges
schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Varel ausschließlich
Porto und Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils
gültiger
Höhe. Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung
gestellt.
§ 3
Pflichten des
Bestellers
Nimmt der Besteller
die
Lieferung nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung
einer
Nachfrist von vier Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall ist der
Verkäufer
berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10% des Kaufpreises
oder
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
Statt dieser Rechte
kann
der Verkäufer innerhalb einer mit dem Besteller vereinbarten,
angemessenen
verlängerten Lieferfrist eine gleichartige Lieferung zu den
vereinbarten
Bedingungen durchführen. Die Kosten einer zweiten oder weiteren
Lieferung
trägt der Besteller.
§ 4 Zahlung
Die
Rechnungsbeträge
sind durch Banklastschrift oder gemäß den Konditionen des
Verkäufers
auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu zahlen.
Die Rechnungen sind
ab Rechnungsdatum
innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Auf der Auftragsbestätigung
und /oder Rechnung genannte Zahlungsfristen beginnen mit dem
Rechnungsdatum.
Im Falle der
Überschreitung
von Zahlungsfristen befindet sich der Besteller ohne Mahnung in Verzug;
der Verkäufer ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen
in
Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6%, und
gegenüber
Unternehmen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 9% zu
verlangen.
Verzugszinsen sind sofort fällig.
Der Besteller kann
nur mit
solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig
festgestellt sind. Die Zurückhaltung der Kaufsumme und Abzüge
irgendwelcher Art sind nicht zulässig.
Ohne Rücksicht
auf
die vereinbarte Zahlungsweise kann jederzeit Zahlung oder
Sicherheitsleistung
auch schon vor erfolgter Lieferung verlangt werden, falls nach
Abschluss
des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder
Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen, vereinbarte Zahlungs-
und
Lieferungsbedingungen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden
oder wesentliche Veränderungen in den
Geschäftsverhältnissen
des Bestellers auftreten. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch
berechtigt,
jederzeit von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz
oder
teilweise zurückzutreten oder vom Besteller Ersatz seiner
Aufwendungen
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem
Verkäufer
steht es frei, welches Recht er bezüglich eines jeden einzelnen
Vertrages
ausüben will.
Die Zahlung des
Kaufpreises
hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu
erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
§ 5 Lieferung
Die Wahl des
Beförderungsweges
erfolgt mangels besonderer Weisung des Bestellers durch den
Verkäufer
nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Lieferung erfolgt an das
Domizil
des Auftraggebers, Portokosten trägt der Besteller.
Die vereinbarte
Lieferzeit
beginnt mit dem Datum der Vereinbarung, jedoch nicht vor der
Beibringung
der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und
Freigaben.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als vier Wochen
überschritten,
so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Recht zum
Rücktritt
besteht nicht, wenn der Verkäufer den Liefertermin ohne sein
Verschulden
nicht einhalten kann. In diesem Fall kann der Besteller drei Monate
nach
Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag
zurücktreten.
Vom Verkäufer
nicht
zu vertretende Ereignisse, durch welche die Lieferung oder ihr
Transport
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, geben dem Verkäufer
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur
Beseitigung
des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind vom
Verkäufer
dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte
Teillieferungen
gelten als selbständiges Geschäft; wegen der noch
ausstehenden
Mengen darf die Regulierung der Teillieferung nicht verweigert werden.
Im Falle des Hinausschiebens der Lieferung aus den vorgenannten
Gründen
entsteht kein Recht des Bestellers zur Nachfristsetzung und zum
Rücktritt.
Schadensersatzansprüche
wegen Rücktritts sind ausgeschlossen. Bei mindestens grob
fahrlässig
herbeigeführter verspäteter Lieferung/Teillieferung oder bei
Nichtlieferung/teilweiser Nichtlieferung ist der Schadensersatzanspruch
auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind
Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
§ 6
Gefahrübergang
Die Gefahr geht -
sofern
nicht anders vereinbart ist - mit der Absendung der Lieferung von dem
Lager
des Lieferers auf den Besteller über. Der Besteller trägt die
Gefahr für alle zurückgenommenen Lieferungen während des
Rücktransportes. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung
der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten
trägt.
§ 7
Gewährleistung
und Mängelrüge
Gewährleistungsrechte
des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter
Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB
offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
acht
Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich
nach
ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt.
Mängelansprüche
verjähren in 12 Monaten, gegenüber Verbrauchern in 24 Monaten
nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem
Besteller.
Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere
Fristen
zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere
Zustimmung einzuholen.
Sollte trotz aller
aufgewendeter
Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum
Zeitpunkt
des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die
Nacherfüllung
fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche
- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz
für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
Ansprüche wegen
Fehlens
zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen können nur
geltend
gemacht werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften oder
Garantiezusagen
schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind.
Mängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,
ungeeigneten
Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller
oder
Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des
Bestellers
wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Bestellers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
Rückgriffsansprüche
des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit
seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruches
des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
Weitergehende oder
andere
als die hier in § 7 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen
uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind
ausgeschlossen.
Im Falle des
arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer
Garantie
für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs
im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass
der
Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat
und
dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle
Folgen
ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers
ausschließlich
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis
zur
vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich
Nebenforderungen,
Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und
Wechseln,
Eigentum des Verkäufers.
Der
Eigentumsvorbehalt bleibt
auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in
eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und
anerkannt
wird. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch
wenn
wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig
verhält.
Der Besteller ist
verpflichtet,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache
pfleglich zu behandeln.
Verpfändung
oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind
unzulässig.
Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des
Pfandgläubigers
sofort zu benachrichtigen. Nimmt der Verkäufer aufgrund des
Eigentumsvorbehaltes
den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich
erklärt.
Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen
Vorbehaltsware
durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Besteller verwahrt die
Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Der Besteller
tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus
Schäden
der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige
Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des
Fakturenwertes
der Ware ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
§ 9 Software
Für die
Lieferung von
Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
beiliegenden
oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Durch Öffnen der
Diskettenverpackung
werden die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine
nachträgliche Rückgabe oder Umtausch in ein anderes Produkt
ist
nicht möglich. Der Besteller trägt die alleinige
Verantwortung
für die Auswahl des Softwareprogramms im Hinblick auf die
Hardware-Kompatibilität
auf die vom Besteller gewünschte Spezifikation. An Software und
den
dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und
sonstigen
Unterlagen wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und
nicht
übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch auf einem
Computersystem
eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und der
Dokumentation
einschließlich der Kopien der Software verbleiben beim
Software-Lieferanten.
Der Besteller darf die Software weder ganz noch teilweise
vervielfältigen,
bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode
umwandeln.
Kopien dürfen grundsätzlich nur zur Datensicherung angelegt
werden.
§ 10
Fernabsatzgesetz
Im Falle eines
Widerrufs
im Rahmen des Fernabsatzgesetzes trägt der Kunde die
Rücksendungskosten
selbst.
§ 11
Schlussbestimmungen
Sind oder werden
einzelne
Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts
unwirksam,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu
vereinbaren,
die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten
kommt.
Erfüllungsort -
soweit
gesetzlich zulässig - für alle sich aus dem
Liefergeschäft
ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten
im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und/oder einem
Urkundenprozess
ist ausschließlich Varel, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Die Beziehungen
zwischen
Verkäufer und Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Bestimmungen des
Einheitlichen
Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kauf beweglicher
Sachen
und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von
internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Einheitlichen
Gesetzes
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen bzw. des
Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen
Warenverkauf wird ausgeschlossen.
Alle
vorangegangenen
ABG verlieren ihre Gültigkeit.
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